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   BGH, 23.10.2019 - EnVR 28/18   

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https://dejure.org/2019,39247
BGH, 23.10.2019 - EnVR 28/18 (https://dejure.org/2019,39247)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2019 - EnVR 28/18 (https://dejure.org/2019,39247)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - EnVR 28/18 (https://dejure.org/2019,39247)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme der Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EnWG § 90 S. 1
    Einstellung eines Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme der Beschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - EnVR 28/18
    Dabei kann dahinstehen, ob vorliegend ein besonderes Interesse der Beigeladenen am Verfahrensausgang anzuerkennen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1990 - KVR 4/88, WuW/E BGH 2627, 2643 - Sportübertragungen, insoweit nicht in BGHZ 110, 371 abgedruckt).
  • BGH, 23.04.2013 - EnVR 47/12

    Festlegung der zur Ermittlung der Tagesneuwerte gem. § 6 Abs. 3 GasNEV in

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - EnVR 28/18
    Die Rücknahme der Beschwerde bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - EnVR 19/10, juris Rn. 1; Beschluss vom 23. April 2013 - EnVR 47/12, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 27.08.2013 - EnVR 19/10

    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Beschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - EnVR 28/18
    Die Rücknahme der Beschwerde bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - EnVR 19/10, juris Rn. 1; Beschluss vom 23. April 2013 - EnVR 47/12, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 08.11.2017 - EnVR 49/15

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - EnVR 28/18
    Es entspricht der Billigkeit, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen der Beschwerdegegnerin anzuordnen (BGH, Beschluss vom 8. November 2017 - EnVR 49/15, juris Rn. 2 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2021 - 3 Kart 211/20

    Nord Stream 2 gegen Bundesnetzagentur

    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Nebenbeteiligten im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 3 EnWG setzt neben einer Antragstellung bzw. einer sonstigen wesentlichen Verfahrensförderung ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang voraus (BGH, Beschluss v. 08.11.2017, EnVR 49/15, Rn. 2; Beschluss v. 23.10.2019, EnVR 28/18, Rn. 2 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 3 Kart 25/21

    1. Die unter Tenorziffer 3 der Festlegung vom 12.2020 (BK4-12-656A02)

    Es ist daher nicht zu beanstanden, dass die Bundesnetzagentur den Kerngedanken der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse v. 14.08.2008, KVR 35/07 und KVR 42/07; Beschluss v. 08.10.2019, EnVR 28/18), wonach ein Eigenkapitalanteil von über 40 % nicht schützenswert sei, auf den Bereich der Kapitalkosten genehmigter Investitionsmaßnahmen übertragen hat.

    Nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erscheint es daher nicht sinnvoll, wenn Unternehmen langfristig eine Eigenkapitalquote von mehr als 40 % aufweisen, da sich 40 % übersteigende Eigenkapitalanteile unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würden (vgl. BGH, Beschlüsse v. 14.08.2008, KVR 35/07, Rn. 65 und KVR 42/07, Rn. 39 ff.; Beschluss v. 08.10.2019, EnVR 28/18, Rn. 35, juris).

    Dieser Bewertung steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof bereits in früheren Entscheidungen (vgl. BGH, Beschlüsse v. 14.08.2008, KVR 35/07, Rn. 65 und KVR 42/07, Rn. 39 ff.; Beschluss v. 08.10.2019, EnVR 28/18, Rn. 35, juris) ausgeführt hat, dass sich ein 40 % übersteigender Eigenkapitalanteil unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würde, ein solcher vielmehr als Indiz für unzureichenden Wettbewerb gelte und damit nach der Vorstellung des Gesetz- und Verordnungsgebers nur bedingt schützenswert sei.

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Nebenbeteiligten im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 3 EnWG setzt neben einer Antragstellung bzw. einer sonstigen wesentlichen Verfahrensförderung ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang voraus (BGH, Beschluss v. 08.11.2017, EnVR 49/15, Rn. 2, juris; Beschluss v. 23.10.2019, EnVR 28/18, Rn. 2, juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 894/18
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Nebenbeteiligten im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 3 EnWG setzt neben einer Antragstellung bzw. einer sonstigen wesentlichen Verfahrensförderung ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang voraus (BGH, Beschluss v. 08.11.2017, EnVR 49/15, Rn. 2, juris; Beschluss v. 23.10.2019, EnVR 28/18, Rn. 2, juris).
  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 77/20

    REGENT - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anforderungen an die

    Es entspricht der Billigkeit, der Beschwerdeführerin auch die außergerichtlichen Kosten der im Tenor genannten weiteren Beteiligten aufzuerlegen, weil diese ein besonderes Interesse am Verfahrensausgang (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1990 - KVR 4/88, WuW/E BGH 2627, 2643 - Sportübertragungen, insoweit nicht in BGHZ 110, 371 abgedruckt), das Verfahren wesentlich gefördert (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2019 - EnVR 28/18, juris Rn. 2) und die obsiegende Bundesnetzagentur unterstützt haben.
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Nebenbeteiligten im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 3 EnWG setzt neben einer Antragstellung bzw. einer sonstigen wesentlichen Verfahrensförderung ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang voraus (BGH, Beschluss v. 08.11.2017, EnVR 49/15, Rn. 2, juris; Beschluss v. 23.10.2019, EnVR 28/18, Rn. 2, juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - 3 Kart 2/20

    Beschwerde gegen eine Entscheidung zur Bestätigung des Szenariorahmens der

    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Nebenbeteiligten im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 3 EnWG setzt neben einer Antragstellung bzw. einer sonstigen wesentlichen Verfahrensförderung ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang voraus (BGH, Beschluss v. 08.11.2017, EnVR 49/15, Rn. 2, juris; Beschluss v. 23.10.2019, EnVR 28/18, Rn. 2, juris).
  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 79/20

    Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als

    Es entspricht der Billigkeit, der Beschwerdeführerin auch die außergerichtlichen Kosten der im Tenor genannten weiteren Beteiligten aufzuerlegen, weil diese ein besonderes Interesse am Verfahrensausgang (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1990 - KVR 4/88, WuW/E BGH 2627, 2643 - Sportübertragungen, insoweit nicht in BGHZ 110, 371 abgedruckt), das Verfahren wesentlich gefördert (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2019 - EnVR 28/18, juris Rn. 2) und die obsiegende Bundesnetzagentur unterstützt haben.
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 758/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Nebenbeteiligten im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 3 EnWG setzt neben einer Antragstellung bzw. einer sonstigen wesentlichen Verfahrensförderung ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang voraus (BGH, Beschluss v. 08.11.2017, EnVR 49/15, Rn. 2, juris; Beschluss v. 23.10.2019, EnVR 28/18, Rn. 2, juris).
  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 78/20

    Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als

    Es entspricht der Billigkeit, der Beschwerdeführerin auch die außergerichtlichen Kosten der im Tenor genannten weiteren Beteiligten aufzuerlegen, weil diese ein besonderes Interesse am Verfahrensausgang (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1990 - KVR 4/88, WuW/E BGH 2627, 2643 - Sportübertragungen, insoweit nicht in BGHZ 110, 371 abgedruckt), das Verfahren wesentlich gefördert (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2019 - EnVR 28/18, juris Rn. 2) und die obsiegende Bundesnetzagentur unterstützt haben.
  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 81/20

    Festlegung der Berechnung distanzunabhängiger Ein- und Ausspeiseentgelte

  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 80/20

    Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - 3 Kart 779/19
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 895/18

    Höhe der Vergütung für Redispatch-Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 761/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2022 - 3 Kart 113/21

    Die Entnahmestelle i.S.d. § 2 Nr. 6 StromNEV befindet sich unter Berücksichtigung

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Kart 757/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2021 - 3 Kart 856/19

    Gasexport nach Deutschland durch überregionale Fernleitungen; Beschwerde gegen

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - 3 Kart 882/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - Kart 758/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Ermächtigungsgrundlage

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 751/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

  • BGH, 02.06.2022 - EnVR 55/18

    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Beschwerde im Einvernehmen mit der

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